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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 

IDEA Lederwarenfabrikation GmbH,
Schulstraße 19a, 55606 Kirn/Nahe

1. Allgemeines:
1.1. Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Zahlungsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten der Geltung der Bedingungen des Kunden im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von §§ 14 und 310 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch.
1.3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2. Angebote:
2.1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Preise sind freibleibend ab Werk. Sie schließen Fracht, Versicherung, Verpackung, Zoll und Mehrwertsteuer nicht ein. Verpackung wird zu Selbstkostenpreisen berechnet. Die Berechnung erfolgt zu den jeweils gültigen Tagespreisen.
2.2. Werkzeuge: Werkzeugkostenanteile werden grundsätzlich getrennt vom Warenwert in Rechnung gestellt. Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller keinen Anspruch auf die Werkzeuge, sie bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Werkzeuge, die 3 Jahre nicht benutzt wurden, werden ohne Benachrichtigung entsorgt.
2.3. Angebote sind stets freibleibend.

3. Aufträge:
3.1. Aufträge gelten erst dann als von uns angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. In Sonderfällen behalten wir uns eine zusätzliche schriftliche Erklärung des Kunden vor, mit der dieser unsere Auftragsbestätigung und unsere Zahlungskonditionen ausdrücklich anerkennt.
3.2. Verbindlich gewordene Aufträge, die sich bereits in Bearbeitung befinden, können nicht mehr annulliert werden. Wir sind bei neuen Aufträgen
(= Anschlussaufträgen) nicht an vorhergehende Preise gebunden. Eingesandte Muster oder Zeichnungen werden von uns nur auf Wunsch zurückgesandt. Kommt ein Auftrag nicht zustande, so ist uns erlaubt, Muster und Zeichnungen 3 Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.
3.3. Prägestempel werden nach eingesandten reproduktionsreifen Vorlagen oder unseren Entwürfen angefertigt. Entwürfe und Stempel werden zu einem Kostenanteil dem Besteller belastet und bleiben in unserem Besitz.

4. Preisstellung:
4.1. Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk Kirn/Nahe in Euro.
Verpackung wird selbstkostend berechnet, im Inland zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Bei Aufträge unter einem Warenwert von € 100,- rechnen wir € 5 an Bearbeitungsgebühr.

5. Lieferung:
5.1. Lieferzeit wird gewissenhaft angesetzt. Folgende Ereignisse bewirken - soweit leistungshemmend - eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist: Umstände höherer Gewalt, die erst nach Vertragsabschluss eintreten oder uns bei Vertragsabschluss unverschuldet unbekannt sind; sonstige nach Vertragsabschluss eintretende außergewöhnliche, für uns nicht vorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse; nachträgliche Streiks und rechtmäßige Aussperrungen. Die Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder zur Auftragsstreichung. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
5.2. Versand: Die Ware reist auf dem Weg zum Kunden und auch im Fall einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf einem berechtigten Gewährleistungsfall beruht, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Kunden bestimmten Empfänger sowie Frankolieferungen. Ohne Vorschrift des Bestellers werden Versandweg und Versandart nach bestem Ermessen gewählt.

6. Zahlung:
Unsere Rechnungen sind zahlbar wie folgt: 8 Tage nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto.

Wechsel und Schecks werden unter Abzug der entsprechenden Diskont- und Inkassospesen unter Vorbehalt des richtigen Eingangs gutgeschrieben. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf, die üblichen bankmäßigen Verzugszinsen berechnet. Wir sind berechtigt, jederzeit vor Versand der Ware Vorauszahlung der Fakturenbeträge zu verlangen, sofern es uns notwendig erscheint. Der Kunde darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Kunden nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und wenn die ihm zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Eigentumsvorbehalt:
7.1. Die Lieferungen bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Besteller zustehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung für die Saldorechnung des Lieferers. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises eine wechselmäßige Haftung des Lieferers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenem.
7.2. Eine Be- oder Verarbeitung durch den Besteller erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB im Auftrag des Lieferers; dieser wird entsprechend dem Verhältnis des Netto- Fakturenwerts seiner Ware zum Netto-Fakturenwert der zu be- oder verarbeitenden Ware Miteigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherstellung der Ansprüche des Lieferers gemäß Absatz 1 dient.
7.3. Bei Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Waren durch den Besteller gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil des Lieferers an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt.
7.4. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den Absätzen 1 bis 3 vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignung, ist der Besteller nicht berechtigt.
7.5. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Lieferers, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen berechtigten Ansprüchen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferer unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte des Lieferers gegenüber den Kunden des Bestellers erforderlich sind.
7.6. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller nach Verarbeitung gemäß Absatz 2 und/oder 3 zusammen mit anderen dem Lieferer nicht gehörenden Waren weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gemäß Absatz 5 nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware des Lieferers.
7.7. Übersteigt der Wert der für den Lieferer bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 10%, so ist der Lieferer auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Lieferers verpflichtet.
7.8. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind dem Lieferer unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende lnterventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers, soweit sie nicht von Dritten getragen sind.
7.9. Falls der Lieferer nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist er berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.

8. Rücktritt vom Kaufvertrag:
Nach Vertragsabschluss z. B. durch Wechselproteste oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
eingetretener wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden sind wir - unbeschadet aller sonstigen Rechte - zu folgenden Maßnahmen befugt:

a) Das Recht der Vorfälligkeitsregelung in Abschnitt c) steht uns ferner schon dann zu, wenn der Kunde mit mindestens 25 % seiner Gesamtverbindlichkeiten (einredefreie Hauptforderungen) länger als 6 Wochen in Zahlungsverzug
geraten ist.
b) Soweit wir unsere Lieferungen noch nicht erbracht haben, sind wir bezüglich dieser Verträge zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist keine ausreichende Sicherheit geleistet oder seine Gegenleistung nicht erbracht hat.
c) Soweit wir unsere Leistung schon erbracht haben, können wir daraus resultierende noch nicht fällige Forderungen einschließlich solcher, für die Wechsel oder Schecks hingegeben wurden, mit sofortiger Wirkung fällig stellen. Bei endgültigen Warenrücknahmen wegen Zahlungsschwierigkeiten, Insolvenz des Kunden oder Rückgabe, (z. B. wegen Kosten gegebenenfalls erforderlicher Nacharbeiten) erfolgt Gutschrift. Hierbei behalten wir uns Abschläge vor entsprechend dem äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt der einer in der Zeit zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretenen Wertminderung infolge modischer Überalterung oder technischer Weiterentwicklung. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Abschlag nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang berechtigt ist.

9. Beanstandungen:
Mängel sind unverzüglich nach Feststellung uns gegenüber schriftlich zu rügen. Auf Wunsch müssen uns von der beanstandeten Ware kostenlos Muster zur Prüfung eingesandt werden. Erkennbare Mängel sind uns hierbei spätestens innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Auf die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB wird ausdrücklich verwiesen. Die in § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB bezeichneten Ansprüche ( auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen ) verjähren in einem Jahr. Bei begründeter Mängelrüge sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung (bei der Nachbesserung stehen uns zwei Versuche zu) ist der Kunde berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche – insbesondere Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche wegen Mangel- und Mangelfolgeschäden – bestehen nur nach Maßgabe von Abschnitt 10 dieser Bedingungen. Rücksendungen wegen Nichtgefallens gehen zu Lasten des Bestellers und werden von uns nur angenommen, wenn sie angekündigt, „frei Empfänger” und in der ursprünglichen Verpackung verschickt werden. Beschädigte Ware wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

10. Allgemeine Haftungsausschlüsse und –beschränkungen
Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und Aufwendungsersatz sind - ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur - ausgeschlossen. Dies betrifft auch Ansprüche aus außervertraglicher Haftung, aus Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sowie aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten. - Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzungen unserer Geschäftsführung, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen; bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben; soweit nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Sache verschuldungsunabhängig für Tod, Körper- und Gesundheitsschäden oder Schäden an überwiegend privat genutzten Sachen gehaftet wird. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Von uns verwendete Materialien sind weitestgehend chemisch neutral. Prüfungen werden beim Eingang neuer Lieferungen vorgenommen. Eventuelle Verfärbungen von wenig geschützten Metallen, speziell Silber, sind daher hauptsächlich auf Umwelteinflüsse zurückzuführen. Eine Gewährleistung unsererseits ist damit ausgeschlossen. Ergebnisse aus verfeinerten Prüfmethoden können wir nicht anerkennen

11. Mengenabweichungen von der Bestellung:
11.1. Bei Anfertigung behalten wir uns vor, bis zu 10 % mehr oder weniger zu liefern. 11.2. Berechnet wird immer die gelieferte Menge.

12. Farbeinstellungen und Toleranzen:
Farbabweichungen, die durch die Natur des Materials begründet sind sowie die jeweils materialbedingten Toleranzen von Stärke, Format, Zuschnitt bleiben vorbehalten.

13. Urheberschutz:
Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergl. gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder schuldhafter Verstoß hiergegen macht den Käufer schadenersatzpflichtig.

14. Datenverarbeitung:
Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden Daten im Sinne des BDSG zu verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Recht, innergemeinschaftlicher Erwerb:
15.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile ausschließlich unser Geschäftssitz. Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, bei kaufmännischen Kunden für beide Teile unser Geschäftssitz.
15.2. Abnehmer aus EG-Mitgliedsstaaten sind uns bei innergemeinschaftlichem Erwerb ab dem 01.01.1993 zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns möglicherweise entsteht.
a) aufgrund von Steuervergehen des Schuldners selbst b) aufgrund falscher oder unterlassener Auskünfte des Kunden über seine für die Besteuerung maßgeblichen Verhältnisse (z. B. hinsichtlich der ”Erwerbsschwelle” oder Angabe falscher Identifikationsnummer).
15.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.


Stand: 31.03.2007

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